Floridavilla Pearl of Sacramento
 

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Mietbedingungen:

 

Allgemeine Miet- und Buchungsbedingungen der Villa „Pearl of Sacramento“

1. Buchung, Mietverhältnisses
Mit Eingang des vom Mieter unterschriebenen Mietvertrages per Fax, E-Mail oder per Post, ist der Mietvertrag für den Mieter bindend. Er ist in keiner Weise mit sonstigen Leistungen, wie z. B. Reiseversicherung oder Flugtickets verbunden. Das Mietverhältnis umfasst das Objekt gemäß den im Internet unter www.villa-pearlofsacramento.com zur Verfügung gestellten Informationen.
Das Haus darf ohne Rücksprache nur mit der in dem Mietantrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegungen hat der Vermieter oder sein Hausverwalter vor Ort das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder für diese einen Aufpreis zu verlangen. Die Buchung erfolgt mittels Mietvereinbarung. Der Unterzeichner (Mieter) handelt für alle aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigene einsteht.
Die Buchung, Sonderwünsche oder andere Absprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
Das Mietobjekt befindet sich in einem Wohngebiet, es handelt sich nicht um eine Ferienanlage. Das Nichtvorhandensein oder eine Funktionsstörung der Ausstattungen sowie kleine Mängel wie z.B. Flecken auf den Polstermöbeln stellen keine Beeinträchtigung des Mietvertrages dar. Ebenso kann durch Versorgungsausfälle von Strom und Wasser, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, keine Mietminderung gewährt werden.

2. Wohnrecht
Nur im Mietvertrag aufgeführte Personen haben das Recht, das Ferienhaus zu bewohnen. Werden in dem Ferienhaus nicht angemeldete und dort nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Zusätzliche Personen bis zur Maximalbelegung von 6 Hausbewohnern können aber jederzeit bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter direkt nachgemeldet werden, sodass eine Nachberechnung erfolgen kann.

3. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln, er ist verpflichtet, alle Schäden unverzüglich dem Hausverwalter vor Ort mitzuteilen. Entstandene Schäden (z.B. an technischer Ausstattung, Möbeln, Teppichen, Wänden etc.) müssen bezahlt werden, ggf. wird der Betrag mit der Kaution verrechnet. Bereits bei Ankunft festgestellte Schäden und Mängel müssen dem Hausverwalter vor Ort innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden.
Bei Störungen oder Problemen verpflichtet sich der Mieter, umgehend das örtliche Hausmanagement zu verständigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gleichzeitig verpflichtet sich der Mieter, im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
Bei Anwesenheit von Nichtschwimmern (insbesondere kleiner Kinder) ist der Mieter zur Aufsichtspflicht verpflichtet. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für direkte oder indirekte Sach- oder Körperschäden beim Mieter oder Dritten.
Der Mieter hat jederzeit dem Personal von Pool- und Gartenservice freien Zugang auf die Terrasse und in den Garten zu gewähren.
Der Mieter ist zur Sauberhaltung des Mietobjektes verpflichtet und hat dieses am Abreisetag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Küchenutensilien, Geschirr, Bestecke, Gläser usw. sowie Backofen und Grill gehören nicht zum Umfang der Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung durch den Mieter, wird diese gegen separate Berechnung durchgeführt.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.

4. An- und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hausverwalter vor Ort nach Absprache. Das Mietobjekt steht üblicherweise ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Frühere Anreisezeiten sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung.
Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 11.00 Uhr geräumt sein. Andere Vereinbarungen bedürfen auch hier der Schriftform.
Für die Rückgabe des Mietobjekts vereinbart der Mieter zwei Tage vor dem Abreisetag einen Übergabetermin mit dem Hausverwalter vor Ort.

5. Kaution
Die vertraglich vereinbarte Kaution ist bis spätestens 90 Tage vor Mietbeginn bzw. zusammen mit der Restzahlung in bar oder Überweisung an den Vermieter zu bezahlen. Sie gilt als Sicherheit für eventuelle Schäden am Haus oder anderen Einrichtungen des Mietobjekts.
Von der Kaution werden internationale Telefongebühren sowie weitere evtl. vereinbarte Nebenkosten einbehalten. Die Abrechnung erfolgt ca. 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Rückzahlung der Kaution schließt jedoch spätere berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus.

6. Zahlungen
Die in Rechnung gestellte Anzahlung in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages ist mit Zusendung des Mietvertrages zeitgleich zu überweisen. Die Höhe ist abhängig von der Mietdauer und dem zeitlichen Abstand zur Anreise.
Der Restbetrag ist bis spätestens 90 Tage vor Mietbeginn in bar oder Überweisung an den Vermieter zu bezahlen. Schäden durch verspätete Zahlungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei eventueller späterer Verringerung der Teilnehmerzahl kann keine Gutschrift erteilt bzw. Rückzahlung geleistet werden.

7. Nebenkosten
Im Preis enthalten sind die Kosten für die Hauseinweisung und Wasser, sowie die Gebühren für die Müllabfuhr, Kabelfernsehen, High-Speed Internet, nationale Telefongespräche und die Kosten für den Pool- und den Gartenservice.

8. Umbuchung, Rücktritt und Abbruch
Umbuchungen nach Abschluss der Mietvereinbarung gelten als Rücktritt und Neubuchung, d.h. die Rücktrittsbedingungen finden Anwendung.
Folgende Reiserücktrittskosten werden einbehalten: Bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% vom Mietpreis, 89-60 Tage vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis, 59-22 Tage vor Mietbeginn 75% vom Mietpreis, 21-9 Tage vor Mietbeginn 90% vom Mietpreis, ab dem 8. Tag 100%. Ein Rücktritt oder eine Stornierung, auch teilweise, muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristen ist der Eingang der entsprechenden schriftlichen Erklärung beim Vermieter.
Eine nachträgliche Verringerung der vertraglich festgelegten Reiseteilnehmer-Anzahl oder ein Reiseabbruch führt nicht zu einer Verringerung des ursprünglich festgelegten Mietpreises.
Rückerstattungen bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Abreise aufgrund von widriger Wetterbedingungen werden nicht gewährt. Dies gilt auch im Falle von angekündigten Hurrikanen oder Unwettern.
In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

9. Haustiere/Rauchverbot
Haustiere sind nicht oder nur nach Absprache im Haus und auf dem Grundstück erlaubt.
Das Rauchen ist im Haus verboten. Rauchen auf der Terrasse ist erlaubt.
Sollten diese Verbote nicht beachtet werden, so haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Schäden.

10. Haftung
Der Vermieter haftet nur für die sorgfältige Vornahme der Reservierung und der Bereitstellung des Hauses.
Der Vermieter haftet ausdrücklich weder für direkte oder indirekte Sach- oder Körperschäden beim Mieter oder Dritten noch für erlittene Unfälle.
Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für direkte oder indirekte Sach- oder Körperschäden beim Mieter oder Dritten, die auf Grund eines technischen Mangels, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit bzw. durch unsachgemäße Anwendung in und am Mietobjekt bzw. dessen Einrichtungen entstanden sind.
Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht und Haftung der Eltern für Ihre mitreisenden Kinder. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie und ganz speziell für den Poolbereich.
Sollte der Vermieter infolge „höherer Gewalt“, wie z.B. Naturereignisse, Ungezieferplagen usw. vom Mietvertrag zurücktreten müssen, so erstattet er anteilig den bereits bezahlten Betrag. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen, ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung.

Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet.

11. Gerichtsstand
Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages sowie der Unterschrift erkennt der Mieter diese Buchungsbedingungen an.
Sollte eine dieser Buchungsbedingungen kraft Gesetz unwirksam sein oder werden, so sind diese durch sinnentsprechende zu ersetzen. Die übrigen Klauseln werden dadurch nicht berührt. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Obernburg am Main, Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen oder Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eventuell entstehende Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen des Mietvertrages und dieser Bedingungen zu schließen. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollte eine dieser Mietbedingung Kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden, so ist/sind sie durch Sinnentsprechende zu ersetzen bzw. werden die übrigen dadurch nicht berührt.

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